Vertragliche und gesetzliche Sicherheiten im Baurecht
Referent: Dr. Thomas Hildebrandt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Lehrbeauftragter an der Leibniz-Universität zu Hannover
Termin und Ort: |
Preis: |
30.09.2010 Hamburg: |
EUR 388.- zzgl. MwSt |
9.00 - ca. 17.00 h |
incl. Unterlagen, Mittagessen u. Pausengetränke |
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Zum Referenten
Dr. jur. Thomas Hildebrandt
Herr Dr. Thomas Hildebrandt ist Rechtsanwalt in der renommierten Bau- und Vergaberechtskanzlei LEINEMANN PARTNER und leitet als Partner den Standort in Hamburg. Seit Beginn seiner Tätigkeit ist er auf das private Baurecht spezialisiert. Der Referent ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Bau- und Vergaberecht, ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschriften BAURECHT (BauR) und IMMOBILIEN- UND BAURECHT (IBR) sowie Mitautor der Baurechtskommentare LEINEMANN zur VOB/B und MESSERSCHMIDT/VOIT zum privaten Baurecht. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Leibniz-Universität zu Hannover und durch zahlreiche Vortrags- und Seminarveranstaltungen bundesweit bekannt. Herr Dr. Hildebrandt verfügt insbesondere über umfangreiche Erfahrungen in der baubegleitenden Beratung von Großprojekten im Hoch- und Tiefbau sowie bei Infrastrukturmaßnahmen und in der Führung von Bauprozessen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Seine Erfahrungen bringt Herr Dr. Hildebrandt auch als Schiedsrichter bei Schiedsgerichtsverfahren ein. |
Zielgruppe
- Geschäftsführer/leitende Angestellte aus Projektentwicklungs- und Bauunternehmen,
- Rechtsanwälte, Niederlassungsleiter und leitende Angestellte
- Projekt- und Bauleiter für Hoch- und Tiefbau
- Facility-Management-Dienstleister
- Auftraggeber
- Architekten, Prüfstatiker
- Private Bauherren
- Projektentwickler
- Sachverständige
- Bauträger
- Bauingenieure und Baujuristen
Inhalt und Ziel des Seminars
Die wirtschaftlichen Situationen und Probleme in der Abwicklung eines Bauvorhabens lassen nicht nach. Die Zahl an Insolvenzen in der Baubranche nimmt nicht ab. Nahezu ein Drittel aller Prozesse vor deutschen Gerichten haben nicht zuletzt wegen ausgebliebener fälliger Zahlungen Berührungspunkte mit dem Baugewerbe. Die wirksame Stellung von wechselseitigen Sicherheiten – auch unter Berücksichtigung des neuen Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG) – wird daher immer wichtiger. Die Rechtsprechung zum Thema Sicherheiten ist inzwischen äußerst umfangreich. Das Seminar will den rechtssicheren Umgang mit vertraglichen und gesetzlichen Sicherheiten schon ab der Vertragsgestaltung darlegen und aufzeigen, wie Fehlerquellen vermieden werden können. Dabei werden selbstverständlich auch die wichtigsten Änderungen durch das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG), das am 01.01.2009 in Kraft getreten ist, behandelt. Anhand der bisherigen Rechtsprechung werden die Entwicklung dieses Gesetzes und der sichere Umgang mit den neuen Normen erläutert sowie ein Ausblick auf die schnellere und sicherere Durchsetzung von Zahlungsforderungen am Bau gewagt. |
Seminarinhalt:
Seminarinhalt:
I. Einführung
II. Vertragliche Sicherung von Ansprüchen des Auftragnehmers
1. Vergütungsansprüche – auch bei geänderter und zusätzlicher Leistung
2. Schadensersatzansprüche
3. Vergütungsansprüche bei vorzeitig beendetem Vertrag
4. Durchsetzung dieser Ansprüche
5. Vereinbarung einer wirksamen Sicherungsabrede
a) Vertragserfüllungsbürgschaften
b) Mängelbürgschaften
c) Sicherheitseinbehalte
6. Verwertung der Sicherheiten im Sicherungsfall
7. Leistungsverweigerungsrechte
a) Nichtzahlung auf Abschlagsrechnungen, § 632 a, 320 BGB, § 16 Nr. 5 Abs. 3 S. 3 VOB/B
b) die Verweigerung notwendiger Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers
c) Leistungsverweigerung des Auftraggebers bei Mängeln des Bauwerks
III. Gesetzliche Sicherung von Ansprüchen des Auftragnehmers
1. Sicherheitsleistung zu Gunsten des Unternehmers nach § 648 a BGB
a) Geltungsbereich des § 648 a BGB
b) der geschützte und berechtigte Unternehmerkreis
c) die Art der zu leistenden Sicherheit
d) zur Höhe des Sicherungsverlangens
e) Sicherheit auch für bereits erbrachte Leistung?
f) Gegenrechte des Bestellers
g) die Kosten der Sicherheitsleistung
h) Rechtsfolgen bei Verweigerung der verlangten Sicherheiten durch den Auftraggeber
aa) Grundsatz: Fristsetzung mit anschließendem Wahlrecht des Unternehmers
bb) Kündigungsrecht des Bestellers
cc) Angemessenheit von Frist und Nachfrist
i) Abdingbarkeit/Einschränkbarkeit/Umgeberkeit (§ 648 a Abs. 7 BGB)
j) Sicherheitsverlangen auch nach Abnahme
2. Die Bauhandwerkerversicherungshypothek, § 648 a BGB
a) Geltungsbereich des § 648 a BGB
b) Gegenansprüche des Grundstückseigentümers
c) Gegenstand der Sicherung
d) Mangelnde rechtliche Identität von Besteller und Grundstückseigentümer
e) einstweiliger Rechtsschutz
aa) die einstweilige Verfügung auf Bewilligung einer Vormerkung
bb) Anforderung an die Glaubhaftmachung des Antragstellers
cc) Berücksichtigung von Einwendungen des Antragsgegners im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
dd) Zustellung und Vollziehung der einstweiligen Verfügung
f) Vertraglicher Ausschluss des § 648 BGB
g) Verhältnis zwischen § 648 und § 648 a BGB
IV. Darstellung des neuen Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG)
1. Materiell-rechtliche Änderungen.
a) Angleichung der Abschlagszahlungsregelung nach § 632 a BGB an die Regelungen der VOB/B.
aa) Zu § 632 a Abs. 1 BGB Voraussetzungen von Abschlagszahlungen.
bb) Zu § 632 a Abs. 2 BGB Besondere Regelungen beim Bauträgervertrag.
cc) Zu § 632 a Abs. 3 BGB Sicherheitsleistungen bei Abschlagszahlungen
dd) Zu § 632 a Abs. 4 BGB Arten der Sicherheiten.
b) Verbesserung der Durchgriffsfälligkeit nach § 641 BGB.
aa) Zu § 641 Abs. 2 BGB Voraussetzungen der Durchgriffsfälligkeit.
bb) Zu § 641 Abs. 3 BGB Durchgriffsfälligkeit beim Vorliegen von Mängeln.
c) Wegfall der Fertigstellungsbescheinigung nach § 641 a BGB.
d) Änderung der Bauhandwerkersicherung nach § 648 a BGB.
aa) Allgemeine Grundlagen zur Bauhandwerkersicherung nach § 648 a BGB
bb) Zu § 648 a Abs. 1 BGB Erweiterung der Vorschrift, gesetzlicher Anspruch auf Sicherheit.
cc) Zu § 648 a Abs. 5 BGB Vereinfachte Abwicklung des Verfahrens.
dd) Zu § 648 a Abs. 6 BGB Erweiterung der verpflichteten Personen.
2. Weitere Änderungen
a) Anpassung von § 649 BGB, Freie Kündigung
b) Wegfall des VOB-Privilegs bei Verbrauchern
c) Änderung des Gesetzes zur Sicherung von Bauforderungen:
V. Vertragliche Sicherung von Ansprüchen des Auftraggebers
1. Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B
a) Grundsätzliches
b) Vereinbarung einer wirksamen Sicherungsabrede
c) Art der Sicherheitsleistung
2. Wahl- und Austauschrecht des Auftragnehmers
3. Sicherheit durch Einbehalt
4. Sicherheit durch Bürgschaften
5. Rückgabe der Sicherheiten
BSH Bauseminare Hamburg:
per Fax: 040-2 19 59 01
Tel. für schnelle Rückfragen 040 - 2 19 60 11-12.
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