Problemfeld Nachträge
Rechtliche Aspekte
mit vielen Berechnungsbeispielen
Referent: Dipl.-Ing. M. Biermann
| Termin und Ort: |
Preis/Seminar: |
| Hamburg: |
EUR 388.- zzgl.
MwSt |
| 22. 05. 2012 9.00
-ca. 16.15 h |
incl. Unterlagen,
Mittagessen u. Pausengetränken |
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Zum Referenten:
Dipl.-Ing. Manuel Biermann
Beratender Ingenieur
Ö.b.u.v. Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Tiefbau der IHK Bayreuth
Ehrenamtliches Mitglied im Sachverständigen-Prüfungsausschuss der Ingenieurekammer Sachsen-Anhalt – Bestellgebiet Baubetrieb / Bauwirtschaft
Techn. Schiedsrichter nach der SGO Bau des Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein
Autor des Buches „Der Bauleiter im Bauunternehmen“, 3. Aufl.; Rudolf-Müller-Verlag, Köln Ständiger Mitarbeiter der IBR – Immobilien- und Baurecht, id-Verlag
Referent zahlreicher Seminare mit baubetrieblichen Inhalten
Zum Seminar:
Nachtragsleistungen führen bei Bauvorhaben häufig zu Verstimmungen zwischen den Baubeteiligten. Einerseits ist der Auftraggeber nicht besonders erfreut, wenn der Auftragnehmer Mehrkosten anzeigt und anderseits möchte letztgenannter natürlich seine Leistungen bezahlt bekommen. Oft scheiden sich schon die Geister über die grundsätzliche Berechtigung der Forderung. Und wenn Einigkeit herrscht, dass sie dem Grunde nach berechtigt ist, liegen unterschiedliche Auffassungen über die Höhe vor. Wenn keine Einigung zustande kommt, was nicht selten ist, scheitern manche Ansprüche vor Gericht, weil die Formvorschriften und die Anforderungen an die Dokumentation nicht eingehalten wurden. Dieses Seminar wird sicherlich nicht alle Nachtragsprobleme lösen, aber sicherlich einen Teil zur Lösung des Problemfeldes Nachtragsleistungen beitragen können.
Themen: Problemfeld Nachträge
- Übersicht des Spektrums der Nachträge
- Probleme der „unvollkommenen“ Leistungsbeschreibung
- Die Auslegungsgrundsätze der Rechtsprechung
Nachträge beim Einheitspreisvertrag
- § 2 Abs. 3 VOB/B: „Zufällige“ Mengenänderung
- § 2 Abs. 4 VOB/B: Selbstübernahme, Teilkündigung
- § 2 Abs. 5 VOB/B: Angeordnete Leistungsänderungen
- § 2 Abs. 6 VOB/B: Anordnung notwendiger Zusatzleistungen
- § 2 Abs. 8 VOB/B: Nicht bestellte Leistungen, Geschäftsführung ohne Auftrag
Die Kalkulation von Nachträgen
- Die Angebotskalkulation und die EFB-Preis
- Die Preisbestandteile und deren Herkunft beim Einheitspreisvertrag
- Kalkulationsbeispiele zu Nachträgen, auch aus dem Vergütungsleitfaden des BMVBW
Häufige Praxisprobleme:
- Nachtragsangebot, Nachtragsbeauftragung, Nachtragsvereinbarung, Leistungsverweigerung, wenn der Auftraggeber die Annahme eines Nachtragsangebots ablehnt oder die Bezahlung des Nachtrags endgültig verweigert,
Besonderheiten beim Pauschalvertrag
- Pauschalierung des Preises
- Pauschalierung der Leistung
- Detailpauschalvertrag
- Globalpauschalvertrag, Chancen und Risiken
Nachträge infolge von Bauablaufstörungen
- Überblick über die einzelnen Störungsursachen
- Die unterschiedlichen Pflichten des Auftraggebers: Haupt- und Nebenpflichten, Mitwirkungspflichten, Obliegenheiten, Kooperationspflichten
- Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten des Auftraggebers, § 6 Nr. 6 VOB/B
- Grundsatz der konkreten Schadensberechnung
- Schadensberechnung aus juristischer und baubetrieblicher Sicht
- Die Schadensschätzung nach § 287 ZPO
- Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Annahmeverzug, §§ 642, 304 BGB
BSH Bauseminare Hamburg:
per Fax: 040-2 19 59 01
Tel. für schnelle Rückfragen 040-2 19 60 11-12. Impressum |