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Wichtige Problembereiche der HOAI 2009
Rechtsanwalt Peter M. Oppler
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Preis: |
| Hamburg: |
EUR 388.- zzgl. MwSt |
20.04. 2012 9.00-ca. 17.00 h
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incl. Unterlagen, Mittagessen u. Pausengetränke |
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Zur Referenten:
Kanzlei B. L. F. Böck, Oppler, Hering, Berlin-München-Hamburg
Lehrbeauftragter fü privates Bau- u. Architektenrecht der TU München
Vorsitzender der ARGE privates Bau- u. Architektenrecht im Deutschen
Anwaltsverein
Zielgruppe
Architekten, Ingenieure, Beratende Ingenieure und Projektsteuerer, Sektorenauftraggeber, öffentliche Auftraggeber, Geschäftsführer und Prokuristen von Bauunternehmen
Zum Thema:
Die HOAI 2009 ist am 18.08.2009 in Kraft getreten. Sie bringt einschneidende Veränderungen mit sich, eine völlig neue Struktur und einen maßgeblich geänderten Aufbau. In vielen Bereichen erlaubt sie vertragliche Honorargestaltungen, die der alten HOAI fremd waren. Auch bei den Grundlagen der Honorarermittlung und vielen einzelnen Details der Honorarberechnung enthält sie teilweise grundlegende Neuerungen. Erste Erfahrungen mit der HOAI 2009 liegen mittlerweile vor und zeigen interessante Aspekte. Das Seminar beschäftigt sich mit den wichtigsten Problembereichen der HOAI 2009 und – untergeordnet – mit Ausblicken auf die nächste HOAI-Novelle und den diesbezüglichen Diskussionsstand.
Für alle, die zwangsläufig mit der HOAI zu tun haben, weil sie entweder Architekten oder Ingenieure sind oder die Leistungen von Architekten und Ingenieuren als Auftraggeber in Anspruch nehmen, ist die Kenntnis der aktuellen HOAI-Bestimmungen unverzichtbar. Das Seminar orientiert sich an den Bedürfnissen des Baupraktikers und erläutert in leicht verständlicher Weise die systematischen Grundlagen der HOAI 2009, die Methodik der Honorarberechnung, Schwierigkeiten und Fallstricke der HOAI sowie Ansätze zu sinnvoller Vertragsgestaltung.
Seminarinhalt:
1 Anwendungsbereich beschränkt auf inländische Architekten und
Ingenieure
-- Verfassungswidrige Benachteiligung der inländischen Architekten und
Ingenieure?
-- Was sind ausländische Architekten und Ingenieure? Niederlassung?
Bürogemeinschaft? Kooperationspartner? Briefkastenadresse?
-- Wertungsschwierigkeiten bei Beteiligung von In- und Ausländern an
Ausschreibungen
2 Kostenberechnung als Abrechnungsgrundlage aller Leistungen
-- Vertragliche Vereinbarungen zu Qualität, Detaillierung und Erläuterung der
Kostenberechnung
-- Streit über die Richtigkeit der Kostenberechnung
-- Nachträgliche Kosten-, Planungs- oder Leistungsänderungen
-- Bindung von Auftragnehmern, die mit des späten LPH beauftragt sind, an
fremde Kostenberechnung
-- § 4 Abs. 1 HOAI als Versuch einer dynamischen Verweisung
3 Baukostenvereinbarungsmodell
-- Wirksamkeitsvoraussetzungen: Vereinbarung bei Auftragserteilung?
Fehlen von Planung? Schriftform
-- Ermittlung der Baukosten für die Vereinbarung
-- Was sind nachprüfbare Baukosten?
-- Vereinbarte Baukosten und Beschaffenheit des Architekten-/Ingenieurwerks
4 Es bleibt dabei: auch die HOAI 2009 normiert keine Leistungspflichten
-- Zentrales und in der Praxis häufig unterschätztes Problem: Keine
vernünftigen Leistungsvereinbarungen mit Architekten und Ingenieuren.
-- Folge hiervon
-- Ermittlung der Leistungspflicht von Architekten und Ingenieuren durch
Vertragsauslegung
-- Die Bedeutung der Besonderen Leistungen in der Praxis
-- Die unvollständig erbrachte Leistung; Honorarkürzung auch, wenn das
Bauwerk einwandfrei steht?
5 Probleme der Honorarvereinbarung
-- Wirksamkeitskriterium „bei Auftragserteilung“
-- Zulässige und unzulässige Mindestsatzunterschreitungen
-- Anrechenbare Kosten, Werte oder Verrechnungseinheiten außerhalb der
Honorartafeln
-- Vereinbarungen zur Honoraranpassung bei ungewöhnlich langer
Ausführungszeit
-- Bedingtes Honorar und Honorarverzicht
6 Leistungsänderungen und Nachträge für Architekten und Ingenieure
-- Einseitiges Anordnungsrecht des Auftraggebers zu nachträglichen Planungs- oder
Leistungsänderungen; Änderungsvereinbarungen
-- Optimierungsprozess und Leistungsänderung
-- Honoraranpassung: die schwierige Beziehung der §§ 3 Abs. 2, 7 Abs. 5 und 10
HOAI zueinander.
7 Bonus-/Malusregelung
-- Malus: Schwierigkeiten in Recht und Praxis, insbesondere aus dem Recht der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
-- Bonus: Was ist der „vertraglich festgelegte Standard“ als Referenzgröße
-- Was sind relevante Kostensenkungen?
-- Beziehung von Kostensenkung zu Erfolgshonorar
8 Bauen im Bestand
-- Aufgabe des § 10 Abs. 3 a HOAI a.F., aber Beibehaltung des § 10 Abs. 3
Nr. 4 HOAI a.F. Konsequenzen?
-- Zuschlagsrahmen von 80 %. Was sind taugliche
Zuschlagsbemessungskriterien?
9 Fälligkeit von Zahlungen
-- Fälligkeit von Abschlagszahlungen: § 15 Abs. 2 HOAI und § 632 a BGB.
-- Die Prüfbarkeit von Architekten- und Ingenieurhonorarrechnungen;
Rechtsprechung des BGH; Mindestanforderungen an die Prüfbarkeit der
Abrechnung; der (fristgerechte) Einwand fehlender Prüfbarkeit.
BSH Bauseminare Hamburg:
per Fax: 040-2 19 59 01
Tel. für schnelle Rückfragen 040 - 2 19 60 11-12.
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