Grenzen von Ausschreibung und Kalkulation
Geschuldeter Erfolg und kalkulierte Leistung
Referent: Dipl.-Ing. M. Biermann
| Termin und Ort: |
Preis/Seminar: |
| Hamburg: |
EUR 388.- zzgl.
MwSt |
| 06. 10. 2010 9.00
-ca. 16.15 h |
incl. Unterlagen,
Mittagessen u. Pausengetränken |
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Zum Referenten:
Dipl.-Ing. Manuel Biermann
Beratender Ingenieur
Ö.b.u.v. Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Tiefbau der IHK Bayreuth
Ehrenamtliches Mitglied im Sachverständigen-Prüfungsausschuss der Ingenieurekammer Sachsen-Anhalt – Bestellgebiet Baubetrieb / Bauwirtschaft
Techn. Schiedsrichter nach der SGO Bau des Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein
Autor des Buches „Der Bauleiter im Bauunternehmen“, 3. Aufl.; Rudolf-Müller-Verlag, Köln Ständiger Mitarbeiter der IBR – Immobilien- und Baurecht, id-Verlag
Referent zahlreicher Seminare mit baubetrieblichen Inhalten
Zum Inhalt:
Zwar schuldet der Auftragnehmer den Erfolg seiner Leistung, jedoch hängt es von der Vertragsform und der Ausschreibung ab, ob er beispielsweise für erforderliche, aber nicht ausgeschriebene Leistung auch eine zusätzliche Vergütung beanspruchen kann. Ein zusätzlicher Vergütungsanspruch ergibt sich auch nicht automatisch daraus, dass der Auftragnehmer einzelne Leistungen gar nicht oder nicht so, wie erforderlich kalkuliert hat. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sollen im Rahmen der Veranstaltung die Grenzen der Ausschreibung und Kalkulation aufgezeigt werden.
SeminarInhalt:
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