Grenzen von Ausschreibung und Kalkulation

Geschuldeter Erfolg und kalkulierte Leistung



Referent: Dipl.-Ing. M. Biermann

 

Termin und Ort: Preis/Seminar:
Hamburg: EUR 388.- zzgl. MwSt
06. 10. 2010  9.00 -ca. 16.15 h incl. Unterlagen, Mittagessen u. Pausengetränken
   

 

 

Zum Referenten:

Dipl.-Ing. Manuel Biermann

Beratender Ingenieur

Ö.b.u.v. Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Tiefbau der IHK Bayreuth

Ehrenamtliches Mitglied im Sachverständigen-Prüfungsausschuss der Ingenieurekammer Sachsen-Anhalt – Bestellgebiet Baubetrieb / Bauwirtschaft
Techn. Schiedsrichter nach der SGO Bau des Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein
Autor des Buches „Der Bauleiter im Bauunternehmen“, 3. Aufl.; Rudolf-Müller-Verlag, Köln Ständiger Mitarbeiter der IBR – Immobilien- und Baurecht, id-Verlag
Referent zahlreicher Seminare mit baubetrieblichen Inhalten

Zum Inhalt:

Zwar schuldet der Auftragnehmer den Erfolg seiner Leistung, jedoch hängt es von der Vertragsform und der Ausschreibung ab, ob er beispielsweise für erforderliche, aber nicht ausgeschriebene Leistung auch eine zusätzliche Vergütung beanspruchen kann. Ein zusätzlicher Vergütungsanspruch ergibt sich auch nicht automatisch daraus, dass der Auftragnehmer einzelne Leistungen gar nicht oder nicht so, wie erforderlich kalkuliert hat. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sollen im Rahmen der Veranstaltung die Grenzen der Ausschreibung und Kalkulation aufgezeigt werden.

SeminarInhalt:

    • Risikoverteilung bei den unterschiedlichen Vertragsvarianten und mögliche Ausschreibungsfehler beim Einheitspreis- und Pauschalpreisvertrag
    • Kalkulationsgrundlagen:
    • Mittellohnberechnung, Zuschlagsberechnung
    • Inhalt der EFB-Preis (Einheitsformblätter Preisermittlung) mit Beispielen
    • Kalkulationsannahmen
    • Aktuelle Rechtsprechung zu Kalkulationsannahmen und deren Auswirkung auf Nachträge
    • Unzulässige Mischkalkulation: Definition und Rechenbeispiele
    • Spekulationspreise und deren Auswirkungen auf Nachträge
    • Prüfbarkeitskriterien von Nachträgen
    • Beispiele zur Ermittlung von Mehrkosten

    • Geänderte Leistung
    • Verzögerte / verspätete Vergabe


     

     


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